Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand

Inhalt, Umfang und Kostenrahmen des Auftrags werden in der Offerte definiert. Die Gültigkeit der Offerte ist auf derselben vermerkt. Zur Auftragsbestätigung unterzeichnet der Auftraggeber handschriftlich eineKopie der Offerte und stellt sie Driven GmbH (nachfolgend Driven) per Post zu.

Sorgfalt und Vertraulichkeit

Driven verpflichtet sich, den erteilten Auftrag mit höchster Sorgfalt auszuführen und die im Rahmen des Mandates erworbenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Zuschläge

In der Offerte ist für kleinere unvorhergesehene Abweichungen vom vereinbarten Auftragsvolumen eine Reserve von +/- 10% des Auftragsvolumens vorgesehen. Grössere Auftragsänderungen oder zusätzliche Aufwände werden vor der Ausführung durch Driven mit dem Auftraggeber besprochen und deren Verrechnung neu vereinbart. Fremdkosten Rechnungen von Dritten (Text, Fotografie, Druckvorstufe, Druck, Programmierung, usw.) werden auf den Auftraggeber ausgestellt und nach Überprüfung durch Driven zur direkten Bezahlung weitergeleitet.

Zahlungsmodus

In der Regel werden 50% der offerierten Kosten nach Auftragserteilung, die restlichen 50% nach Abschluss des Auftrags fällig. Bei längerfristigen Projekten werden in zuvor vereinbarten PhasenTeilrechnungen ausgestellt. Zahlungsfrist ist 30 Tage. Annullierung oder Reduktion eines Auftrags. Die bereits geleistete Arbeit (Phasen oder Teilbereiche) wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Darüber hinaus werden ihm auch Verpflichtungen geg enüber Dritten oder aufgrund der Annullierung oder
Reduktion des Auftrags entstandene Schäden oder Aufwände verrechnet.

Mehrwertsteuer

Der Mehrwertsteuersatz für sämtliche Dienstleistungen beträgt 7.7%.

Verwendungs- und Urheberrechte

Alle Verwendungsrechteeines Projekts sind in unserer Offerte inklusive und werden mit Eingang derZahlung an den Kunden übertragen. Die geschaffenen Werke sind ausschliesslich im vom Auftraggeber im Auftrag definierten Rahmen zu verwenden. Urheberrechte bleiben bei Driven, d.h. der Auftraggeber ist ohne Einverständnis von Driven nicht berechtigt, die Werke zu verändern oder anderweitig weiter zu verwenden.

Schlussbestimmungen

Im Falle von Streitigkeiten bemühen sich die Parteien um eine gütliche Einigung, allenfalls mittels einer Mediation.

Gerichtsstand ist Zürich.